Ich ertrag es nicht mehr!
Ich ertrag es nicht mehr, dass alte, graue, senile Männer unsere Erde zerstören und damit meine/unser aller Lebensgrundlagen. Alte graue Männer, die mit ihrem Egoismus, ihrer Macht- und Geldversessenheit, ihrer Ignoranz, unseren Planeten, das Raumschiff Erde, zugrunde richten und zerstören. Warum begreifen sie nicht die Einzigartigkeit dieses Planeten in dem unfassbar einsamen Raum/Universum um uns herum. Er bietet alles was die Menschheit zum Leben braucht. Es ist alles vorhanden. Und es ist der einzige Platz in diesem unglaublichen Universum auf dem wir existieren können. Warum arbeiten sie daran, diese Grundlagen zu zerstören? Alles Geld und Gold dieser Erde verliert ganz unmittelbar seinen schönen Schein und seine Bedeutung, wenn es kein trinkbares Wasser, keine fruchtbaren Böden für unsere Lebensmittel und keine saubere Luft zum Atmen mehr gibt. Alle Anstrengung auf dieser Erde, müssten doch dem Erhalt des Systems dienen, das uns allen das Leben erst ermöglicht, unabhängig von Ethnie, Sprache oder Geschlecht. Erinnert sei an das Foto der „aufgehenden“ einzigartigen Erde über der Mondoberfläche. Der Mars wird niemals eine Alternative sein! Der Mond ebensowenig. Vielleicht sollten wir sie genau dorthin schicken. Verfrachtet die Trumps, Musks, Putins, Xis, Erdogans, Orbans, Netanyaus dieser Erde in ein Raumschiff und schickt sie auf diese Tour zum Mond, um das zu erkennen und um den Mond kreisen lassen, bis sie begriffen haben, was sie mit ihrem zerstörerischen Tun verursachen. Falls nicht, blieben sie in dieser Umlaufbahn, um die aufgehende Erde immer und immer wieder zu betrachten…
In meinem zweiundsiebzigsten Lebensjahr, ertrag ich es nichtmehr, dass der vermeintliche Fortschritt in Technik, Wirtschaft und Umweltschutz, es rückblickend nicht geschafft hat, die Bedingungen für das Überleben unseres Planeten auf lange Sicht zu gewährleisten. Das Gegenteil ist der Fall! Egal welches gesellschaftliche Modell wir betrachten, egal welches wirtschaftliche System. Ein paar wenige Protagonisten schwingen sich immer auf, mit ihren Befindlichkeiten alles zugrunde zu richten. Ich habe so es satt! Schicken wir sie endlich auf die Umlaufbahn…
© foto stefan lillig
Mark Twain Kriesgebet – „The War Prayer“, ca. 1904/05
Es war eine große und aufregende Zeit. Das ganze Land stand unter Waffen. Der Krieg ging los. In jeder Brust brannte das heilige Feuer des Patriotismus. Die Trommeln schlugen, die Musik spielte, die Spielpistolen knallten, die Knallkörper zischten. In jeder Hand, auf jedem Dach und auf jedem Balkon flatterten Fahnen und Wimpel in der Sonne. Jeden Tag sah man die jungen Freiwilligen die breiten Straßen hinunter marschieren, froh und stolz in ihren neuen Uniformen. Die stolzen Väter und Mütter und Schwestern und Freundinnen winkten begeistert und schrien sich heiser, als sie vorübermarschierten. Jeden Abend gab es Massenversammlungen in voll gepackten Sälen und patriotische Ansprachen, welche die tiefsten Tiefen der Herzen bewegten, und in jeder kleinsten Pause ertönte brausender Beifall, während die Tränen von den Wangen strömten. In den Kirchen predigten die Pfarrer von der Hingabe zur Fahne und zur Heimat, und man beschwor den Gott des Kampfes und flehte ihn an mit gewaltigen Worten, welche die Herzen der Zuhörer bewegten.
Tatsächlich, es war eine frohe und gnädige Zeit. Das halbe Dutzend Leute, die wagten, den Krieg zu verurteilen und die Gerechtigkeit des Krieges auch nur im geringsten anzuzweifeln, wurden mit wütenden Warnungen bedacht, so daß sie um ihre persönliche Sicherheit besorgt sein und deshalb so schnell wie möglich von der Bildfläche verschwinden mußten und sich nicht mehr sehen lassen konnten.
Es kam der Sonntagmorgen – am nächsten Tag würden die Bataillone zur Front einrücken. Die Kirche war rappelvoll. Die Freiwilligen waren da. Ihre Gesichter leuchteten voller Erwartung -Visionen vom Sammeln, vom Vorwärtsstürmen mit blitzenden Säbeln, von fliehenden Feinden, von Tumult und Rauch, der sie umgeben würde, von wilder Jagd, und dann: die Kapitulation! Dann die Heimkehr vom Krieg, gebräunte Helden, stürmisch begrüßt, angebetet, eingetaucht in das goldene Meer der Ehre und des Ruhmes. Alle würden sich um die Freiwilligen scharen: ihre geliebten Familien, stolz, glücklich und beneidet von Nachbarn und Freunden, die keine Söhne und Brüder hatten, um sie auf das Feld der Ehre zu schicken, dort die Fahne zu erobern oder aber den ehrenhaftesten Tod zu sterben. Der Gottesdienst ging weiter. Ein kriegerisches Kapitel aus dem Alten Testament wurde gelesen; das erste Gebet wurde gesprochen. Die Orgel brauste und brachte das Gebäude zum Erzittern, und wie ein Mann erhob sich das ganze Haus mit glühenden Augen und klopfenden Herzen und sammelte sich zu einer gewaltigen Anrufung: „Furchtbarer, alles erschreckender Gott! Du der Gebieter, Donner ist Dein Ruf und Blitz Dein Schwert.“
Dann kam das „lange“ Gebet. Niemand konnte sich je solch einer leidenschaftlichen Bitte mit solcher Bewegung und so hoher Sprache erinnern. Es flehte darum, daß der erbarmende Gott, unser aller gütiger Vater über uns und unsere stattlichen jungen Soldaten wachen möge. Er helfe, ermutige und tröste sie bei ihrer patriotischen Arbeit. Er segne und halte sie in seiner mächtigen Hand. Er mache sie stark, zuversichtlich und unbesiegbar in dem blutigen Einsatz. Er helfe ihnen, den Feind zu vernichten; Er gebe ihnen, ihrer Fahne und ihrer Heimat unvergängliche Ehre und Ruhm.
Ein alter fremder Mann trat ein und bewegte sich langsamen Schrittes leise durch den Mittelgang auf den Pfarrer zu, die Augen fest auf ihn gerichtet. Sein hoher aufrechter Körper war in einen Mantel gekleidet, der fast bis zu den Füßen reichte. Sein Haupt war unbedeckt, seine weißen Haare fielen lose bis auf seine Schultern. Er war unnatürlich bleich, fast geisterhaft anzusehen. Alle Augen folgten ihm und staunten, wie er in Stille seinem Ziel entgegenging. Ohne eine Pause zu machen stieg er hinauf zu dem Prediger und stellte sich an seine Seite. Dort stand er und wartete.
Mit geschlossenen Augen, ungeachtet der Gegenwart des anderen, fuhr dieser fort mit seinem bewegenden Gebet und schloß es endlich mit den aufrufenden Worten: „Segne unsere Waffen, gib uns den Sieg, Herr Gott, unser Vater und Beschützer unseres Landes und unserer Fahne!“
Der Fremde berührte seinen Arm; mit einer Handbewegung deutete er ihm, Platz zu machen – was der erschrockene Pfarrer tat -, dann trat er an seinen Platz. Für einige Augenblicke blickte er mit feierlichem Ausdruck in den Augen, in denen ein unheimliches Licht brannte, über die gebannte Zuhörerschaft hinweg und sagte mit tiefer Stimme:
„Ich komme vom Thron und bringe eine Botschaft des allmächtigen Gottes!“
Die Worte erfüllten das Haus mit Schrecken. Der Fremde schien es nicht zu spüren, wenigstens ließ er sich nichts anmerken.
„Er hat das Gebet seines Dieners, Eures Hirten gehört und wird es Euch gewähren, so Ihr es noch weiter erwünschen solltet, nachdem ich, sein Bote, seine volle Bedeutung erklärt habe, seine ganze volle Bedeutung. Denn es gleicht vielen menschlichen Gebeten, die viel mehr erbitten, als dem Betenden bewußt ist – es sei denn, daß er innehält und nachdenkt.
Euer Gottesdiener hat sein Gebet gebetet. Hat er eine Pause gemacht um nachzudenken? Ist es ein Gebet? Nein, es sind zwei – eines ausgesprochen, das andere nicht. Beide haben die Ohren dessen erreicht, der alle Bitten hört, die ausgesprochenen und die unausgesprochenen. Bedenkt es, haltet es fest in Euren Gedanken. So Ihr einen Segen für Euch erbittet, so hütet Euch, ob Ihr nicht, ohne es Euch zu vergegenwärtigen, gleichzeitig um einen Fluch über Euren Nachbarn bittet. Bittet Ihr um den Segen des Regens für Eure Ernte, die ihn sicher braucht, könntet Ihr damit einen Fluch über die Ernte Eures Nachbarn erbitten, der ihn nicht braucht und dessen Ernte durch den Regen zerstört wird.
Ihr habt das Gebet Eures Dieners gehört, den gesprochenen Teil. Ich bin von Gott beauftragt worden, den anderen Teil in Worte zu fassen – den Teil, den der Pfarrer und ihr stille in Euren brennenden Herzen gebetet habt. Unwissend und unbedacht? Wolle Gott, es wäre so! Ihr hörtet diese Worte: „Gib uns den Sieg, o Herr unser Gott.‘ Das genügt. Das ganze gesprochene Gebet ist zusammengefaßt in diese unheilschwangeren Worte. Weitere Ausführungen sind nicht nötig. Habt Ihr um Sieg gebetet, so habt Ihr um viele unausgesprochene Folgen gebetet, die dem Sieg folgen, ja folgen müssen. Es geht anders nicht. Der hörende Geist Gottes des Vaters hört auch den ungesprochenen Teil des Gebets. Er hat mir befohlen, diesen Teil in Worte zu fassen. Hört!
Herr, unser Vater, unsere jungen Patrioten, Idole unserer Herzen, ziehen hinaus in die Schlacht. Sei ihnen nahe! Im Geiste ziehen wir mit ihnen hinaus, weg vom lieblichen Frieden unserer Herdfeuer, um den Feind zu zerschlagen. O Herr unser Gott, hilf uns, den Feind mit unseren Granaten in blutige Fetzen zu schlagen; hilf uns, ihre lachenden Felder mit den bleichen Gesichtern ihrer toten Helden zu bedecken. Hilf uns, den Donner der Geschütze mit den Schreien ihrer Verwundeten zu übertönen, die sich in Schmerzen krümmen. Hilf uns, ihre bescheidenen Heime im Feuersturm zu zerstören. Hilf uns, die Herzen ihrer Witwen mit nie dagewesenem Leid zu bedrücken. Hilf uns, die Obdachlosen mit ihren kleinen Kindern von der Türe zu weisen, die in ihrem vernichteten Land zerlumpt und hungrig und durstig umherwandern, der Sonne Feuer im Sommer und den eisigen Winden im Winter ausgesetzt; zerschlagenen Geistes, von Trauer verzehrt, dich anflehend um Zuflucht im Grab. Aber auch das ist ihnen versagt um unsertwillen, die dich loben und ehren. Herr, zerschmettere ihre Hoffnungen und ihr Leben, verlängere ihre bittere Pilgerschaft, mach ihre Schritte schwer und begieße ihre Wege mit Tränen, beflecke den weißen Schnee mit dem Blut ihrer wunden Füße! Wir bitten Dich im Geist der Liebe; Dich, die Quelle der Liebe; Dich den immer getreuen Freund aller, die Dich suchen mit demütigen und zerknirschten Herzen. Amen.“
Und nach einer Pause sagte der Fremde:
„Ihr habt darum gebetet, wünscht ihr es dennoch, so sprecht! Der Bote des Höchsten wartet.“
Später wurde behauptet, daß dieser Mann irrsinnig war, weil das, was er sagte, sinnlos sei.
Zitiert nach:
DER PFLUG Nr. 55 – März 2002
© Plough Publishing House Darvell Bruderhof, Robertsbridge, East Sussex TN32 5DR, UK
http://www.derbruderhof.de/articles/de/Kriegsgebet.htm
Mark Twain schrieb das „Kriegsgebet“ als Antwort auf den Krieg der USA gegen die Philippinen (1899-1902). Der Text wurde von seinen Verlegern als „zur Veröffentlichung ungeeignet“ bezeichnet und konnte erst 1923 gedruckt werden, dreizehn Jahre nach dem Tod des Autors.
https://en.wikipedia.org/wiki/The_War_Prayer
Wie USA, Israel und Iran 2025 mit Gott argumentieren
Was die Rhetorik der Konfliktparteien angeht, ist es wohl keine Übertreibung, auch von einem Religionskrieg zu sprechen.
• Trump (USA): »Ich möchte allen danken. Besonders Gott. Ich will sagen: Wir lieben dich, Gott. Und wir lieben unsere großartigen Streitkräfte. Schütze sie. Gott segne den Nahen Osten. Gott segne Israel. Und Gott segne Amerika.« (21.6.2025)
• Netanyahu (Israel): »Gott segne Amerika. Gott segne Israel. Und möge Gott unser unerschütterliches Bündnis, unseren unerschütterlichen Glauben segnen.« (22.6.2025)
• Khamenei (Iran): »Der Allmächtige Gott wird der iranischen Nation, der Wahrheit und der Seite, die im Recht ist, ganz sicher den Sieg schenken – so Gott will.« (18.6.2025)
https://www.amnesty.ch/de/themen/menschenrechte/zahlen-fakten-und-hintergruende/die-allgemeine-erklarung-der-menschenrechte#
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel
• Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
• da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not geniessen, das höchste Streben des Menschen gilt,
• da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
• da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
• da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in grösserer Freiheit zu fördern,
• da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
• da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von grösster Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung …
… diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Massnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.
Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4 – Verbot der Sklaverei
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5 – Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstösst, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8 – Anspruch auf Rechtsschutz
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9 – Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10 – Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11 – Unschuldsvermutung
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12 – Freiheitssphäre des Einzelnen
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13 – Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14 – Recht auf Asyl
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstossen.
Artikel 15 – Recht auf Staatsangehörigkeit
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Artikel 16 – Eheschliessung, Familie
1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 – Recht auf Eigentum
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18 – Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 – Meinungsäusserungsfreiheit
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 – Wahlrecht
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmässige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22 – Recht auf soziale Sicherheit
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23 – Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmassnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24 – Recht auf Erholung und Freizeit
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmässigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25 – Recht auf Wohlfahrt
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie aussereheliche, geniessen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26 – Recht auf Bildung
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermassen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27 – Freiheit des Kulturlebens
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28 – Soziale und internationale Ordnung
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29 – Grundpflichten des Einzelnen
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30 – Auslegungsregel
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
kontakt: info (at) projektgalerie.de
LYRICS BY „CHICAGO TRANSIT AUTHORITY“
„When All The Laughter Dies In Sorrow“
When all the laughter dies in sorrow
And the tears have risen to a flood
When all the wars have found a cause
In human wisdom and in blood
Do you think they’ll cry in sadness
Do you think the eye will blink
Do you think they’ll curse the madness
Do you even think they’ll think
When all the great galactic systems
Sigh to a frozen halt in space
Do you think there will be some remnant
Of beauty of the human race
Do you think there will be a vestige
Or a sniffle or a cosmic tear
Do you think a greater thinking thing
Will give a damn that man was here